Inventarbewertung in Hotel- und Gastronomieobjekten

Es gibt viele Situationen, in denen die Frage nach dem Wert von Hotel- oder Gastronomie-Inventar bedeutsam ist und eine Wertschätzung von Hotel- oder Gastronomie-Inventar erforderlich wird. Als von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Hotel- und Gaststätten-betriebe, Spezialgebiet Inventarwertschätzung, ermitteln
wir Inventarwerte in Hotels und Restaurants neutral und unabhängig.
Sinnvoll oder ggf. erforderlich ist eine Inventarbewertung bei Kauf oder Verkauf von gebrauchtem Hotel-/Gastronomie-Inventar, bei Betriebsübernahmen oder im Rahmen der Betriebsnachfolge in einem Hotel oder Restaurant. Eine neutrale Wertschätzung ist auch Grundlage, wenn vorhandenes Inventar als Sacheinlage in eine Gesellschaft neu eingebracht werden soll bzw. wenn es um die Bestimmung der Eröffnungsbilanzwerte bei Übernahme einer Betriebsgesellschaft geht.In Fällen der Ausübung des Vermieter-pfandrechts oder im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren von Hotels oder Gastronomiebetrieben sind Inventar-bewertungen ebenfalls erforderlich.
Eine Inventarwertschätzung kann – je nach Sachlage – den Fortführungszeitwert (bei Verbleib der Bewertungsgegenstände an Ort und Stelle) oder den Liquidationswert ermitteln.
Methoden der Wertschätzung von
Hotelmobiliar und Gastronomie-Inventar
Die Erstellung eines Hotelgutachtens bzw. Gastronomiegutachtens zur Inventarbewertung erfolgt in Anlehnung an die vom Institut für Sachverständigenwesen, Köln, empfohlenen Bewertungsgrundsätze für Maschinen und Einrichtungen.
In Abhängigkeit von der weiteren Betriebszugehörigkeit und vorgesehenen künftigen Nutzung der Inventarstücke unterscheidet man die Begriffe des Fortführungszeitwertes und des Liquidationswertes. Der Inventarwert der Hotel-, Gastraum- und Küchen-einrichtung wird als Fortführungszeitwert ermittelt, wenn das Inventar beispielsweise bei Pächterwechsel, Betreiberwechsel oder Verkauf zur Weiterverwendung an Ort und Stelle im Hotel oder Gastronomiebetrieb verbleibt. Dabei wird unterstellt, dass der Betrieb mit den zu bewertenden Gegenständen zukünftig in ähnlicher Form weitergeführt und die Inventarteile für die dem Betriebszweck entsprechende weitere Nutzung geeignet und funktionsfähig sind. Im Falle einer Betriebsaufgabe dagegen ist der Liquidationswert des Hotel- und Gaststätteninventars zu ermitteln. Dieser ist in der Regel wesentlich niedriger als der Fort-führungszeitwert, weil diverse Kosten für Medienfreistellung, Demontage, Reinigung, Abtransport und ggf. Zwischenlagerung bzw. Verkaufsbemühungen berücksichtigt werden müssen.
Ausgangswert für eine Inventarwertschätzung in Hotellerie und Gastronomie können entweder die ehemaligen Anschaffungs-kosten laut Anschaffungsrechnungen sein oder der Neuwert heute, also der Preis, der zum Bewertungszeitpunkt für das je-weilige Inventarstück, die Hotelzimmereinrichtung, den Herdblock in der Restaurantküche oder die Getränketheke bezahlt werden müsste. Hier ist je nach Datenlage zu entscheiden. Häufig sind Nachweise über die ehemaligen Anschaffungskosten nicht verfügbar, sodass die Inventarbewertung auf Grundlage der Neupreise unter Berücksichtigung der verbleibenden wirtschaftlichen bzw. technischen Restnutzungsdauer des entsprechenden Einrichtungsgegenstandes im Hotel oder Restaurant erfolgt.
Eine sachgerechte und angemessene Wertschätzung von Hotel- und Gaststätteninventar erfordert umfassende Marktkenntnis, was Marken, Modelle und Typen, Qualitäten, Verkaufspreise und auch übliche Händlerrabatte betrifft.