Mietspiegel

für Gastroimmobilien und Gastronomieflächen im Rhein-Main-Gebiet

Gastroimmobilien sind genau wie Hotels Spezialimmobilien, die von den Gutachterausschüssen und den Marktberichten der großen Maklergesellschaften in Bezug auf Kaufpreise oder Mieten kaum erfasst werden. Es stehen also für Gastronomieimmobilien bzw. Gastronomie-Mietflächen keine offiziellen Mietspiegel zur Verfügung.

 

Über Jahre hat unser Büro deshalb eine inzwischen umfangreiche Datenbank zu Vergleichsmieten und Pachten für Gastronomieflächen bzw. Gastroimmobilien im Rhein-Main-Gebiet aufgebaut. Diese Datenbank setzen wir u.a. zur Bestimmung der adäquaten Gastronomiemiete bzw. Restaurantpacht ein, wenn es in Streitfällen vor Gericht darum geht, die Sittenwidrigkeit einer Miete oder Pacht für einen Gastronomiebetrieb

 

nach § 138 BGB festzustellen. Hier hilft der Gastronomie-Mietspiegel sehr, auch wenn man weiß, dass hinsichtlich der direkten Vergleichbarkeit immer Einschränkungen zu machen sind. Denn der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen festgelegt, dass nur die direkte Vergleichsmethode zur Ermittlung der Sittenwidrigkeit von Mieten und Pachten im Gastgewerbe geeignet ist (BGH XII ZR 150/97, BGH XII ZR 49/99 und BGH XII ZR 11/01).

49895738_S © [pressmaster] – stock.adobe.com
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Auch kann der Mietspiegel eine gute Orientierung für Vermieter oder Mieter bzw. Pächter sein, wenn es um den Abschluss eines Gastronomie-Mietvertrages und die angemessene Miete bzw. Pacht für eine Gastronomiefläche geht.

Die Kosten für einen Datenbankauszug Ihrer Wahl nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Senden Sie für Anfragen bitte eine E-Mail an: info@hogarat.de

Kundenstimmen

„Professionelle Dienstleistung in Verbindung mit sehr pragmatischer Vorgehensweise.“

 

Internationale Hotelimmobliengesellschaft 

Schnell, kompetent, sachlich und genau. Ein Gutachten, wie wir es uns gewünscht haben.


SETA Hotel Bad Neuenahr 

„Danke für Ihre hochkompetente und zielführende Beratung unserer Mandanten. Aufgrund Ihres Fachwissens schaffen Sie es immer wieder, schier aussichtslose Fälle durch kluge und vorausschauende Beratung zu lösen. Gerne greifen wir wieder auf Ihr Fachwissen in der betriebswirtschaftlichen Beratung und in Bewertungsfragen als Sachverständige zurück.“

 

Andreas Bouley, Partner, Ebner Stolz, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Rechtsanwälte, Stuttgart

„Sie wissen was zu tun ist.“

 

Geschäftsführer, ACHAT Hotelgruppe

„Kompetent in jeder Hinsicht, Sorgfältigkeit und gewissenhaftes Arbeiten sind hier Trumpf. Hervorragend!“

 

Steuerberatungsgesellschaft

„Analytisch, erfahren, fachbezogen, zielorientiert gab es genau auf den Betrieb zugeschnitten wertvolle Lösungsansätze bis hin zum Gutachten!“

 

C(h)ampus GmbH, Kronach

„Kompetent in jeder Hinsicht, Sorgfältigkeit und gewissenhaftes Arbeiten sind hier Trumpf. Hervorragend!“

 

Crana Gastro GmbH, Kronach

„Freundlich, schnelle und unkomplizierte Hilfe jederzeit, souveräne Arbeit!“

 

Gerd Fitterer,
Stadtwerke Langen GmbH 

„Wir beauftragen seit acht Jahren die Firma HOGARAT, da unsere Auftragsstellung jederzeit exakt erfasst wird, Termine bestens eingehalten werden und die hohe Qualität der Gutachten Gremien und Finanzpartner überzeugt.“

Silke Schönenborn, Geschäftsführerin Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland

„Geballte Fachkompetenz gepaart mit hoher Professionalität!“

 

Petra Erras,
Hotel Pyramide Fürth

„Unsere Gesellschaft hat die HOGARAT mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Die gelungene Zusammenarbeit, das Vertrauen, Engagement und den guten Kontakt haben wir geschätzt. Lob und Anerkennung für das zeitnah, professionell erstellte Gutachten.“

 

Manfred Gahmann, Kongress- und Veranstaltungszentrum Bochum GmbH & Co. KG

„Kompetent, zuverlässig, termingerecht - Wir waren rundum zufrieden.“

 

Kommunaler Auftraggeber

„Gute Zusammenarbeit, pragmatisch, kundenorientiert.“

 

Winzergenossenschaft

„Fachlich sehr gut und zuverlässig!“

 

DOM Hotel LIMBURG

„Kompetent, zuverlässig, termintreu, qualitativ stets ohne Beanstandungen, sehr flexibel.“

 

Frank-Martin Thies, Leiter
techn. Gebäudemanagement, Autobahn Tank und Rast GmbH

„Professionell, zielorientiert
und zügig.“

 

Immobilien-Vermietungsgesellschaft


Wissenswertes über Gastroimmobilien

Je nachdem, um welche Art von Gastroimmobilie es sich handelt, sollten sich deren Eigentümer oder Käufer beziehungsweise Mieter oder Pächter möglichst genau über die individuellen Besonderheiten im Klaren sein. Neben einer Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die für den Betrieb einer Gaststätte oder eines Restaurants, eines Bistros oder einer Brasserie zu beachten sind, spielen in Gastronomieimmobilien insbesondere auch die erforderlichen bzw. vorhandenen technischen Anlagen wie Fettabscheider, Zu- und Abluftanlagen für Küchen und Gasträume, Aufzüge zum Transport von Waren, die Anzahl und Eignung von Kälteeinrichtungen und Kühlhäusern, ausreichend Platz für Lager und beispielsweise Entsorgungsgüter, Gäste- und Behinderten-Toiletten und insgesamt eine Vielzahl an baulich-technischen Themen eine besonders wichtige Rolle. Zu nennen sind außerdem die hohen Anforderungen an die Raum- und Produktions-Hygiene, die alle gastronomisch genutzte Flächen und Mieteinheiten erfüllen müssen. Nicht zu vergessen sind auch die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes, die die Gastronomiefläche erfüllen muss.

 

All dies sind Parameter, die bereits vor der Anmietung beziehungsweise der Anpachtung einer Gastroimmobilie oder Gastrofläche bedacht sein müssen. Denn auf diese Weise lassen sich unliebsame Überraschungen und unnötiger Ärger, u.a. mit den zuständigen Behörden, vermeiden. Für die Überwachung der zahlreichen Anforderungen an den Betrieb einer Gaststätte oder eines Restaurants sind in Deutschland diverse Behörden zuständig, darunter die Ordnungsämter, die Gesundheitsämter bzw. Veterinärbehörden, die Berufsgenossenschaft, das staatliche Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, der vorbeugende Brandschutz und auch die Straßenbaubehörde, wenn es um Sondernutzungserlaubnisse beispielsweise für Sommergärten geht.

Gastronomieflächen:

Standort und Gastronomiekonzept müssen zusammenpassen

Gastroimmobilien und Gastronomieflächen stellen neben den technischen Anforderungen auch noch weitere Ansprüche an den zukünftigen Betreiber oder Gastro-Mieter bzw. Pächter. So müssen Standort und Gastronomiekonzept perfekt zusammenpassen. Ein gastronomisches Kleinflächenkonzept gehört beispielsweise in eine hoch frequentierte Fußgängerzone oder ein Einkaufszentrum. Für eine Bar bietet sich dagegen eher ein Standort in den bereits für solche Gastronomiekonzepte bekannten Stadtquartieren mit Abendgastronomie an. Ein Restaurant der gehobenen Klasse mit Fine Dining-Anspruch wiederum ist womöglich besser an einem Standort aufgehoben, der von Personen mit entsprechendem Einkommen frequentiert wird und muss nicht in einer Fußgängerzone liegen.

 

Idealerweise gibt es auch im Standortumfeld schon attraktive Gastronomie. Denn mit wettbewerbslosen Einzellagen tut sich die Gastronomie oft schwer. Daneben sollten Gastroimmobilien – gleich welcher Art – bezüglich des Standortes idealerweise natürlich gut zu erreichen und leicht aufzufinden sein. Auch die Sichtbarkeit im Straßenbild ist wichtig. Schließlich ist das Vorhandensein von ausreichend Parkplätzen direkt am Gastronomiestandort oder in unmittelbarer Nähe ein kostbarer Standortvorteil beim Kauf, Pacht oder Anmietung von Gastroimmobilien.